
Folglich werden die `sonstigen` Risiken definiert als alle Risiken, die nicht Kreditrisiken, Marktrisiken oder Zinsänderungsrisiken (im Bankbestand) sind. Diese weite Definition der `sonstigen` Risiken umfaßt Betriebs-, Rechts- und Reputationsrisiken, beschränkt sich jedoch keineswegs darauf.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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